Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung
Eine Immobilienbewertung hat mit dem Paragrafen für die Verkehrswertermittlung § 194 BauGB und lokalen Richtlinien eine gesetzliche Grundlage im Baugesetzbuch. Das bedeutet im Klartext, dass wir immer einen Überblick haben, was die aktuellen Marktwerte angeht und bewerten Ihre Immobilie anschließend basierend auf diesen Werten. Wir versprechen Ihnen hiermit eine klare Basis, um Angebote für die Immobilie genau zu überprüfen oder diese selbst abgeben zu können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Verkehrswert für persönliche Fälle wie eine Scheidung oder Erbschaft.
